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Möglichkeiten finanzieller Unterstützung
Bei uns sollte niemand auf eine Aktion verzichten müssen,
weil er sich den Teilnehmerbeitrag nicht leisten kann.
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein
erheblicher Teil des Beitrages bezuschusst werden - scheut
euch deshalb nicht, bei uns deswegen nachzufragen!
Stadtjugendring
Zuschuss:
11,00 Euro pro Tag
Voraussetzungen:
- die Aktion dauert mindestens vier Tage (inkl. An- und Abreisetag)
- Du bist nicht älter als 18 Jahre
- der Betreuerschlüssel muss zwischen 1:3 und 1:6 liegen
- Du oder Deine Eltern besitzen eine Bonuscard (bei der Stadt Stuttgart
erhältlich) bzw. Ihr könnt Eure "Bedürftigkeit" anderweitig nachweisen
Landesjugendplan
Zuschuss:
bis zu 25,00 Euro pro Tag
Voraussetzungen:
- die Aktionen dauert mindestens vier Tage (inkl. An- und Abreisetag)
- Du bist mindestens 6 und noch nicht 27 Jahre alt
- das Gesamtnettoeinkommen Eures Haushaltes übersteigt nicht folgende Beträge:
Die Verwaltungsvorschrift weist keine Einkommensgrenze auf, an die man sich richten kann bei der
Entscheidung, wer als finanziell schwächer gestellt gilt. Als mögliches Kriterium empfiehlt der
Landesjugendring zur Orientierung, dass als finanziell schwächer gestellt gilt, wer 60% oder weniger
eines durchschnittlichen monatlichen Familieneinkommens (netto) nach den letzten veröffentlichten
Zahlen des Statistischen Landesamtes von 2019 zur Verfügung hat (Definition für relative Armut):
- 60% von monatlich 3.572 € für eine Familie* mit einem Kind, d.h. 2.143 €
- 60% von monatlich 3.968 € für eine Familie mit zwei Kindern, d.h. 2.381 €
- 60% von monatlich 3.787 € eine Familie mit drei und mehr Kindern, d.h. 2.272 €
* Familie umfasst in der Statistik: Ehepaare, nichteheliche Lebensgemeinschaften,
gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende
Wichtig: Das Bruttoeinkommen eines Haushaltes setzt sich zusammen aus Löhnen und
Gehältern, Entgeltersatzleistungen der Agentur für Arbeit, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und Gewerbebetrieb, aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietungen und Verpachtungen.
Kindergeld wird nicht dazugerechnet. Für Beamte sind die Sätze um ca. 6% niedriger.
Empfänger von Bürgergeld sind unabhängig von den Einkommensverhältnissen antragsberechtigt.
Beachtet bitte, daß die Zuschüsse erst nach der Aktion ausbezahlt
werden und wir beim Landesjugendplan-Zuschuss nicht garantieren können,
daß Ihr den vollen Tagessatz bekommt.
Rechenbeispiel Sommerfahrt Korsika
Dauer: 21 Tage
Teilnehmerbeitrag: 350 Euro
SJR-Zuschuss Bonuscard: 11,00 Euro * 21 Tage = 231,00 Euro
Haushaltsgröße: 2 Eltern, 2 Kinder
Gesamtnettoeinkommen: 2.500 Euro
LJP-Zuschuss: bis zu 25,00 Euro * 21 Tage = 157,50 Euro
Macht zusammen 738,00 Euro an Zuschüssen.
Neuer Teilnehmerbeitrag:
-388,00 Euro!
Ihr seht, es lohnt sich also!!!